Beim jüngsten Netzwerktreffen der VBT (Vereinigung Business Trainer Österreichs) ging es heiß her. »Marken und Urheberrecht« war das Thema. Der Einladung zum kostenlosen Vortrag für Mitglieder folgten rund 20 interessierte Trainer.
Die wichtigsten Fragen, die die Juristin Daniela Sibitz beantwortete, waren:
- Kann ich als Trainer meine Seminarfolien rechtlich schützen?
- Welche Fotos darf ich für meinen Vortrag verwenden?
- Inwieweit darf ich Texte aus dem Internet für meine Seminarunterlagen verwenden?
- Muss ich immer die Quellen meiner Informationen in meinen Seminarunterlagen anführen?
- Kann ich meinen Firmennamen, mein Logo rechtlich schützen?
Anders als im Markenrecht, entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schaffung des Werkes, also z. B. mit der Veröffentlichung eines Buches. Es gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Der Urheber hat das alleinige Recht an der Verwendung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Vermietung etc. Diese Verwertungsrechte können durch Lizenzverträge übertragen werden. Im Falle eines Buches überträgt der Autor seine Nutzungsrechte an dem Buch an den Verlag. Das Recht, als Urheber genannt zu werden, das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht, kann hingegen nicht weitergegeben werden. Interessant für Trainer ist die Tatsache, dass Kopien von fremden Werken zu schulischen Zwecken hergestellt werden dürfen, nicht aber ganze Bücher oder Zeitschriften. Wenn Inhalte von urheberrechtlich geschützten Werken übernommen werden, muss der Urheber erkennbar sein. Das gilt auch für Vortragsfolien. Bei Fotos ist immer derjenige der Urheber, der auf den Auslöser gedrückt hat. Wenn ein Trainer also z. B. sein Mobiltelefon bzw. seine Kamera einem Teilnehmer in die Hand gibt, damit dieser ein Foto macht, ist der Teilnehmer der Urheber. Somit bedarf es seiner Erlaubnis, um das Foto zu verwenden. Im lebendigen Vortrag erfahren wir noch von Internseiten, auf denen es lizenzfreie Musik und Fotos gibt, bzw. wie man in Google nach lizenzfreien Fotos suchen kann. Wir lernen weiters, wie Trainer richtige Quellenangaben verfassen und somit rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Im 2. Teil des Vortrags geht es um das Markenrecht und darum, wie Trainer ihr Logo und ihren Namen schützen lassen können. Dass dieses Thema die Teilnehmer sehr interessiert, merkt man an den zahlreichen Fragen und der längeren Diskussion im Anschluss.
Nächster Termin:
3. Dezember 2019: »So kommst Du in die Medien!«
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