Arbeitsrechtliche Aspekte von Home Office

Am 29. September hielt die Rechtsanwältin Anna Mertinz (KWR Rechtsanwälte) einen großartigen Vortrag im Rahmen einer HR Circle Online-Veranstaltung. Rund 40 HR-Verantwortliche folgten der Einladung via Zoom um sich über die aktuellen rechtlichen Bestimmungen zum Thema Home Office zu informieren und im Anschluss ganz konkrete Fragen aus ihrem Arbeitsalltag zu stellen. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass Veranstaltungen dieser Art auch online sehr gut funktionieren, auch wenn das anschließende Networking den meisten Teilnehmern sehr fehlte.

Zu Beginn der Ausführungen spricht die Expertin über wichtige Rahmenbedingungen, die Unternehmen umsetzen sollten, um auf der sicheren Seite zu sein. So rät sie dringend dazu eine schriftliche Home-Office-Vereinbarung zu treffen, sofern im Arbeitsvertrag dazu bisher nichts geregelt war. Einen Rechtsanspruch auf Home Office gibt es nicht.

Young business man working at home with laptop and papers on desk

Derzeit wird an einem Home-Office Regelwerk gearbeitet, mit einem Entwurf ist aber erst im Frühjahr zu rechnen.

Arbeitsrechtlich Relevante Themen

Welche Regeln derzeit gelten, erklärt Dr. Anna Mertinz im Anschluss.

Begriffsdefinition:

Der Begriff Home-Office beschreibt landläufig das Arbeiten von zu Hause. Juristisch gesehen beschreibt der Begriff allerdings nicht nur das Büro im privaten Heim, sondern einen übergreifenden Organisationsansatz zur Flexibilisierung der Arbeit. Es existieren diverse Begriffe wie Mobiles Arbeiten, Telework, Remote Working etc.

Die Expertin rät aber, den Begriff für das Unternehmen sehr klar zu präzisieren und auch immer den gleichen Ausdruck dafür zu verwenden.

Arbeitsort:

Der Arbeitsort ist im Home Office der Ort, an dem die Arbeit verbracht wird. Das kann bei Mobilem Arbeiten auch die Wohnung des Lebenspartners sein, im Zug oder am Flughafen und muss nicht zwangsläufig die Meldeadresse des Arbeitsnehmers sein. Daher wird häufig auch der Begriff Remote Work oder ähnliches verwendet. Frau Dr. Mertinz empfiehlt, hier einheitlich zu sein und klare Regelungen zu schaffen– z.B. ob man nur zu Hause aus arbeiten darf, ob man in Österreich oder auch vom Ausland aus arbeiten darf etc.

Arbeitszeitaufzeichnungen:

Auf diesen wichtigen Punkt, geht die Expertin besonders ein, da hier viele Missverständnisse in der Praxis herrschen. Auch im Home Office gelten das Arbeitszeitgesetz sowie das Arbeitsruhegesetz. Das bedeutet zum Beispiel, Mitarbeiter haben eine maximale Arbeitszeit und müssen nach spätestens 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause machen. Es ist sinnvoll als Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Arbeitszeitaufzeichnung zu führen, kann diese Pflicht jedoch auf den Arbeitnehmer übertragen. Eine regelmäßige Kontrolle durch den Arbeitgeber dieser Aufzeichungen wird jedoch dringend empfohlen. Wenn der Arbeitgeber bemerkt, dass der Arbeitnehmer im Home Office regelmäßig in der Nacht arbeitet (z.B. durch das Verschicken von E-Mails in der Nacht) rät die Juristin dazu, das unbedingt mit dem Arbeitnehmer zu besprechen und ihn auf die Einhaltung der Ruhezeiten hinzuweisen.

Datenschutz:

Auch im Home Office gelten alle Pflichten aus dem Datenschutzgesetz und der DSGVO. Der Arbeitnehmer muss daher sorgfältig dafür sorgen, dass Unternehmensdaten nicht von betriebsfremden Personen eingesehen werden können. Es ist im besten Fall also ein Raum zu wählen, der versperrbar ist. Auch hier appelliert Anna Mertinz in ihrem Vortrag dringend dazu, die Home-Office-Mitarbeiter darauf hinzuweisen.

Kostenersatz und Betriebsmittel:

Ob Arbeitsmittel im Sinne von Laptop oder Handy vom Unternehmen bereitgesellt werden, liegt im Ermessen des Unternehmens. Verwendet der AN seine eigenen Betriebsmittel wie z.B. Schreibtisch und Bürostuhl, so gelten die strengen Gesetze im Sinne der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes nicht. Unbedingt sollte in der Home-Office-Vereinbarung auch geregelt werden, wie eventuelle Kosten für Strom, Internet, etc.) abgerechnet werden. „Eine Pauschallösung ist hier in den meisten Fällen am einfachsten“, sagt die Expertin.

Versicherungsschutz:

Sollte während der Arbeitszeit im Home-Office, bzw. dort, wo die Arbeit erledigt wird ein Unfall passieren, gilt dieser derzeit auch als Arbeitsunfall.

Im Anschluss an die ganz konkreten Ausführungen, beantwortete Frau Mertinz noch zahlreiche Fragen, die via Chat gestellt wurden. Dabei ging es vor allem um Sonderfälle wie z.B. Home Office im Ausland oder Krankenstand im Home Office.

 

 

Nächster HR-Circle:

03.11.2020: „Corona und Unternehmenskultur“-–Wechselwirkungen und Chancen. Online Veranstaltung

 

www.hrcircle.at

www.ksw.at

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Mertinz

Anna Mertinz

ist Partnerin bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH mit Schwerpunkt Arbeitsrecht sowie Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.

www.kwr.at