Seminare und Trainings kosten teilweise viel Geld. Um Weiterbildung -dennoch für Unternehmen und Privatpersonen attraktiv zu machen, gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten von Bund, den Ländern und -anderen Institutionen. Das Angebot ist riesig und schwer durchschaubar.
Um eine Struktur in den Förderdschungel zu bringen, haben wir die verschiedenen Möglichkeiten in 6 Bereiche unterteilt: Steuerliche Förderungen, Bundesförderungen, Landesförderungen, Förderungen des AMS, Förderungen der Kammern und Gewerkschaften sowie sonstige Förderungen. Es gibt verschiedene Formen von Förderungen wie z. B. Bar-Zuschüsse in Form von Beihilfen (Schülerbeilhilfe, Studienbeihilfe, Stipendien usw.), »Gutscheine« (z. B. den AK-Bildungsscheck) sowie nicht monetäre Leistungen wie z. B. Übernahme von Beratungsleistungen oder Vermittlungs- und Koordinationsleistungen. Nahezu jeder Angestellte, der einen Kurs belegt, kann diesen in irgendeiner Form fördern lassen. Informieren zahlt sich also aus und spart bares Geld.
1) Steuerliche Förderungen
Für Unternehmen:
Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie:
Der Bildungsfreibetrag ist eine fiktive Betriebsausgabe, die vom Unternehmen im Rahmen des Jahresabschlusses geltend gemacht werden kann. Dabei werden nur die Ausbildungskosten berücksichtigt, die der Arbeitgeber bezahlt hat. Die Aus- oder Weiterbildungen müssen im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehen. Es gelten auch innerbetriebliche Ausbildungen. Das Vorliegen eines betrieblichen Interesses ist bei jedem Arbeitnehmer einzeln nachzuweisen. Neben der steuerlichen Absetzbarkeit der Fortbildungskosten erhalten Unternehmen zusätzlich einen Steuerfreibetrag von 20 %. So werden 120 % der Aufwendungen als Betriebsausgabe wirksam.
Alternativ dazu können Unternehmen eine Bildungsprämie von 6 % in Anspruch nehmen. Diese Prämie wird direkt dem Abgabenkonto gut geschrieben. Damit ist sie jedenfalls für Unternehmen, die keine steuerpflichtigen Gewinne erwirtschaften, bzw. deren Steuerprogression weniger als 30 % ausmacht, die günstigere Lösung.
Für Privatpersonen:
Personen, die Weiterbildungen privat zahlen, können die Kosten im Zuge des Steuerausgleichs (Arbeitnehmerveranlagung) geltend machen und so die Lohn- bzw. Einkommenssteuer reduzieren. Absetzbar sind sämtliche Fortbildungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sowie Fachliteratur, eventuelle Reisekosten und sogar Nächtigungskosten, wenn die Heimreise vom Kursort nicht mehr zumutbar ist.
Nicht absetzbar sind jedoch Kurse, die primär dem privaten Interesse dienen.
2) Förderungen des Bundes
Der Bund bietet zahlreiche Förderungsmöglichkeiten für Aus- und Weiterbildung an. Vor allem handelt es sich dabei um Förderungen für eine Basisausbildung (Lesen, Schreiben, Rechnen), Studienbeihilfen sowie Förderungen für Menschen mit Behinderungen. Einige Beispiele für Bundesförderungen sind:
Kostenlose Vorbereitungskurse für Prüfungen zur Berufsmatura für Lehrlinge
Ausbildungshilfen für Personen mit Behinderungen
Schulbeihilfe für Schulbesuche ab der 10. Schulstufe
Studienbeihilfen und Studiendarlehen
Weitere Infos: www.bmukk.gv.at
Durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden speziell niedrigqualifizierte Personen und ältere Personen gefördert, weitere Infos: www.esf.at
3) Förderungen der Länder
Bei den Förderungsmöglichkeiten gibt es doch einige Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Aus Platzgründen gehen wir hier nur auf die wichtigsten Förderungen ein, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Burgenland:
Förderung der Aus- und Weiterbildung von Unternehmern, Fach- und Führungskräften, bis zu 75 % der anerkennbaren Kosten.
Infos: www.wibag.at
Niederösterreich:
Gefördert werden berufsspezifische Weiterbildungskurse bei anerkannten und zertifizierten Bildungsträgern. Die Höhe der Förderung reicht von 50 bis 80 % der Kosten, mit einem Maximalbetrag von 2.640,– € innerhalb von 6 Jahren.
Infos: www.noe.gv.at/Bildung/Aus-und-Weiterbildung/Bildungsfoerderung/Bildungsfoerderung.html
Kärnten:
Das Land Kärnten fördert unter gewissen Einkommensvoraussetzungen beruflich relevante Fortbildungen mit einem Betrag bis zu 2.500,– € innerhalb von 5 Jahren.
Infos: www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Oberösterreich:
Das Bildungskonto des Landes OÖ fördert allgemeine Bildungskosten bis 50 % der Kurskosten, maximal 900,– €. Unter gewissen Voraussetzungen (z. B. Eltern in Elternkarenz) steigt diese Förderung bis zu 70 %, maximal 1.300,– € an. Weiters gibt es das OÖ-Wirtschafts-Impulsprogramm, das Klein- und Mittelbetriebe unterstützt, die in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter investieren. Gefördert werden ausschließlich Kurse im Bereich Export und Technologie/Innovation. Bei Kleinbetrieben bis zu 25 % der Kurskosten, bei mittleren Unternehmen bis zu 15 % der Kurskosten.
Infos: www.land-oberoesterreich.gv.at
Salzburg:
Das Land Salzburg fördert in Form eines Bildungsschecks für Personen ohne Hochschulabschluss Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind mit 50 % der Kurskosten, maximal 830,– €.
Infos: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck
Steiermark:
Die Steiermark fördert vor allem Lehrlinge und Pendler, bietet sonst aber keine speziellen Förderungen für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.
Infos: www.weiterbildung.steiermark.at
Tirol:
Eines der großzügigsten Bundesländer ist Tirol. Dort gibt es einerseits das Bildungsgeld für Arbeitnehmer oder auch Selbstständige mit weniger als 5 Mitarbeitern. Es beträgt maximal 30 % der Kurskosten bis zu einem Höchstbetrag von 500,– € pro Jahr.
Weiters gibt das Land eine Ausbildungsbeihilfe für Personen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierung ein Arbeitsverhältnis aufgelöst haben. Es werden Kosten für den Lebensunterhalt bis zu 300,– € pro Monat gefördert.
Als dritte relevante Förderung bietet Tirol einen zinsfreien Bildungskredit von 80 % der Kosten, maximal 5.000,– € an.
Infos: www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung
Vorarlberg:
Einwohner von Vorarlberg können sich Vollzeitausbildungen mit bis zu 2.750,– € pro Jahr fördern lassen. Ebenfalls können sich Vorarlberger unterschiedliche Seminare und Lehrgänge mit bis zu 30 % der Kosten fördern lassen.
Personen, die nach der Kindererziehung zurück ins Berufsleben wollen, und deren Qualifikationen veraltet sind, können berufsspezifische Ausbildungen mit bis zu 50 % der Kurskosten fördern lassen.
Weitere Infos: www.bildungszuschuss.at
Wien:
Die größte Vielfalt an Förderungen gibt es eindeutig in der Hauptstadt. Das waff Bildungskonto fördert für beschäftigte Personen Kurse und Seminare mit bis zu 50 % der Kurskosten, maximal 200,– € (bzw. 300,– wenn Sie beim AMS gemeldet sind), die bei einem waff anerkannten Bildungsträger absolviert werden und mindesten 150,– Euro kosten.
Das Förderprogramm waff FRECH fördert grundlegende berufliche Veränderungen von Mädchen und Frauen mit bis zu 90 % der Kurskosten, maximal 3.700,– €. Die waff Qualifizierungsförderung fördert Unternehmen, die in ihre Mitarbeiter investieren und Hilfskräfte zu Fachkräften ausbilden wollen mit bis zu 3.000,– € pro Person.
Den waff Weiterbildungs-Tausender gibt es für Personen, die einen Abschluss nachholen wollen, wie Matura, Berufsreifeprüfung oder einen Pflichtschulabschluss.
Weitere Infos: www.waff.at
4) Förderungen durch das AMS
Das Arbeitsmarktservice bietet eine Fülle an Förderungen an. Speziell für Arbeitslose oder Personen, die sich beruflich neu orientieren wollen. Ebenfalls gibt es Programme zur Förderungen von Ausbildungen als Fachkraft in einem Bereich, in dem ein Mangel an Fachkräften herrscht.
Besonders relevant sind auch die Bildungsteilzeit und die Bildungskarenz.
(Siehe auch TRAiNiNG Ausgabe 02/13.)
Bildungsteilzeit
Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen »Lohnersatz« bekommen, das bietet die Bildungsteilzeit. Der Vorteil zur »traditionellen« Bildungskarenz ist, dass gerade für kleinere Einkommen die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver ist. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Für jede Arbeitsstunde, die man weniger arbeitet, zahlt das AMS 0,76 € »Bildungsteilzeitgeld« pro Tag – z. B: Sie reduzieren von 40 auf 30 Wochenstunden und bekommen 10 x 0,76 x 30 Tage = 228,– €.
Bildungskarenz:
Während der Bildungskarenz erhält die karenzierte Person vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes; mindestens jedoch 14,53 € täglich. Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz besteht Kranken- und Unfallversicherungsschutz. Zeiten einer Bildungskarenz werden seit 2005 bei der Pensionsermittlung berücksichtigt. Ein Zuverdienst ist bis zur Zuverdienstgrenze möglich.
Infos: www.ams.at
5) Förderungen durch Kammern
Die Arbeiterkammer vergibt an ihre Mitglieder in allen Bundesländern Bildungsgutscheine in unterschiedlicher Höhe. Eingelöst werden kann dieser für verschiedene Weiterbildungsangebote wie z. B. die der VHS oder der WIFIs. Die Höhe der Gutscheine beträgt maximal:
Wien: 120,– €/Jahr
NÖ: 120,– €/Jahr
Bgl: 100,– €/Jahr
Stmk: 60,– €/Semester
OÖ: 110,– €/Jahr
K: 100,– bis 150,– €/Jahr
S: kein Bildungsscheck der AK
V: 100,– €/Jahr
T: nur für Schüler/Studenten/Lehrlinge
Weitere Infos: www.arbeiterkammer.at
Von der Wirtschaftskammer gibt es den Bildungsscheck für EPU. Diese ist für Veranstaltungen an den jeweiligen WIFIs einlösbar.
Weitere Infos: www.wko.at
Die Landwirtschaftskammer übernimmt bis zu 66 % der Kurskosten für relevante Schulungen. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen.
Weitere Infos: www.lko.at
Auch einige andere Interessensvertretungen fördern Kurse im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Infos dazu auf der jeweiligen Kammer- bzw. Gewerkschaftshomepage.
6) Sonstige Förderungen
Bausparfinanzierung: Seit 1. September 2005 besteht die Möglichkeit, Bauspardarlehen nicht nur für Wohnraumbeschaffung zu nutzen, sondern auch für Bildung und Pflege.
Kinderbetreuungsgeld: Frauen und Männer erhalten unter gewissen Umständen ein Kinderbetreuungsgeld, während die Person an einer Aus- oder Weiterbildung teilnimmt.
Förderungen in der Praxis
Einige Beratungs- bzw. Trainingsunternehmen bieten für Kunden auch den Service an, sich um die Förderungen zu kümmern. Denn für viele ist das Thema zu komplex. Wir haben stellvertretend Holger Bienzle (Experte für Förderungen bei die Berater®) dazu befragt:
Wie unterstützen Sie Unternehmen, die bei Ihnen Schulungen buchen, bei den Förderungen?
Für Kunden, die bei uns Schulungen buchen, klären wir kostenlos ab, welche Weiterbildungsförderungen eventuell in Frage kommen. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, die gesamte Abwicklung der Förderung zu übernehmen. Das geht von der Antragstellung bis hin zum Reporting. Dieser Service ist kostenpflichtig, abhängig von der Höhe der Förderung und des Abwicklungsaufwands. Wir beraten Unternehmen nicht nur zu Förderungen von Weiterbildungsvorhaben, sondern unterstützen bei allen unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderungen und bieten Unternehmen dazu ein kostenloses Erstgespräch.
Wie viel Aufwand bedeutet das für das Unternehmen?
Für das Unternehmen ist der Aufwand gering, denn wir übernehmen die gesamte Abwicklung und dabei auch Rücksprachen mit dem Fördergeber. Der Kunde soll sich ganz auf den Inhalt des Projekts konzentrieren und die Bürokratie an uns abgeben können.
Kann man in der Regel vorhersagen, ob Förderanträge genehmigt werden?
Die Chance, eine Weiterbildungsförderung zu bekommen, ist grundsätzlich gut. Es gilt jedoch häufig das Prinzip »first come – first serve«. Also: Förderungen so früh wie möglich beantragen, bevor die Budgettöpfe verbraucht sind. Und: Unbedingt rechtzeitig VOR Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen, da rückwirkende Förderungen nicht möglich sind.